INFO aktuell  |  Februar 2014
 

Sehr geehrte Patienten / Patientinnen,

ich bin darauf hingewiesen worden, dass es sich bei der Dexamessung / Knochendichtemessung um eine individuelle Gesundheitsleistung handelt.
Unter bestimmten Umständen könnten die Kosten für eine Knochendichtemessung auch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, die Untersuchung und die Befundbesprechung werden dann hier nicht durchgeführt sondern in einer Praxis, die dafür eine Zulassung beantragt hat.

Ihre Dr. med. Christina Eisterhues