INFO aktuell  |  März 2015

 

Sehr geehrte Patienten / Patientinnen,

Als die das Rezept ausstellende Ärztin bin ich verpflichtet, mich davon zu überzeugen, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Rezeptausstellung nicht in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationsklinik aufhalten. Sollte dies der Fall sein, wäre mir die Ausstellung des Rezeptes zu Lasten Ihrer Krankenkasse untersagt.
Die Abholung eines Rezeptes kann durch Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Beauftragten gegen eine schriftliche Bestätigung, dass Sie sich nicht stationär in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung befinden, erfolgen.

Diese Bestätigung steht ab sofort als Vordruck im Bereich Kontakt unter der Rezeptbestellung zum Download bereit. Übersenden Sie uns diese bitte vollständig ausgefüllt parallel zur Rezeptbestellung per eMail, Fax oder Post, oder geben sie dem Rezeptabholer zur Vorlage in unserer Praxis mit.. Nur so können wir unverzüglich das bestellte Rezept ausstellen.

Ihre Dr. med. Christina Eisterhues