INFO aktuell | März 2015
Sehr geehrte Patienten / Patientinnen,
Als die das Rezept ausstellende Ärztin bin ich verpflichtet, mich davon
zu überzeugen, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Rezeptausstellung nicht
in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationsklinik aufhalten.
Sollte dies der Fall sein, wäre mir die Ausstellung des Rezeptes zu
Lasten Ihrer Krankenkasse untersagt.
Die Abholung eines Rezeptes kann durch Sie persönlich oder durch einen
von Ihnen Beauftragten gegen eine schriftliche Bestätigung, dass Sie
sich nicht stationär in einem Krankenhaus oder einer
Rehabilitationseinrichtung befinden, erfolgen.
Diese Bestätigung steht ab sofort als Vordruck im Bereich
Kontakt unter der Rezeptbestellung zum
Download bereit. Übersenden Sie uns diese bitte vollständig ausgefüllt
parallel zur Rezeptbestellung per eMail, Fax oder Post, oder geben sie
dem Rezeptabholer zur Vorlage in unserer Praxis mit.. Nur so können wir
unverzüglich das bestellte Rezept ausstellen.
Ihre
Dr. med. Christina Eisterhues
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